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Der Ferienland DONAURIES e.V. ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit der Bayerischen  E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.ferienland-donauries.de.

Farbkontrast

Die im Corporate Design des Ferienland DONAURIES e.V. verwendeten Farben entsprechen nicht in allen Farbkombinationen den Anforderungen an eine kontrastreiche Darstellung von Informationen. Deshalb finden Sie auf unserer Internetseite www.ferienland-donauries.de oben rechts, links neben dem „Suche“-Button einen „Hilfe“-Button (Männchen-Piktogramm), durch dessen Betätigen eine kontrastreiche Darstellung generiert werden kann.

Angebotenes Material

PDF-Dokumente, Flyer, Formulare, Bilder und anderes Material, das zur Ansicht und zum Download angeboten wird, wurde teilweise nicht barrierefrei erstellt oder aus Kapazitätsgründen noch nicht barrierefrei neu gestaltet.  Digitale Barrierefreiheit wird auch zunehmend in der redaktionellen Bearbeitung der Website umgesetzt. Schrittweise verbessert sich somit auch auf diesem Weg die Zugänglichkeit des Online-Angebots.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist zu großen Teilen mit der Norm EN 301549, BITV 2.0, WCAG 2.1. vereinbar, mit der Ausnahme:

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Grafiken und Bilder: Nicht alle enthaltenen Bilder bieten Alternativtexte, diese werden laufend nachbearbeitet.
  • Einige Video-Dateien: Barrierefreie Nachbearbeitung vorhandener Video-Dateien können nicht zeitnah erstellt werden, diese werden laufend nachbearbeitet.
  • Online-Buchung von „Unterkünften” ist nicht oder nicht vollständig barrierefrei benutzbar. Da es sich hier um Bestandteile von Dritten handelt ist eine zeitnahe Umstellung nicht möglich. 

Grund: Vorübergehende Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102.

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Fragen, Kommentare oder Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns über dieses Kontaktformular mitteilen.

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

 

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik St.-Martin-Straße 47 81541 München E-Mail: bitv@bayern.de Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html